Jagdschein & Waffenrecht: Was Jäger beim Kauf beachten müssen
2026-07-08 · 5 Min.
WBK, §13 WaffG, Bedürfnis: Der Handel mit Langwaffen unter Jägern ist erlaubt — aber an klare Voraussetzungen gebunden. Ein Überblick.
Der Waidmarkt auf Waido ist eine Kontaktbörse für Jäger mit geprüftem Jagdschein. Die Plattform ersetzt aber keine gesetzliche Erlaubnis. Der tatsächliche Erwerb und die Überlassung von Waffen und Munition richten sich nach dem Waffengesetz (WaffG).
Langwaffen für Jäger
Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins können erlaubnispflichtige Langwaffen (Büchsen, Flinten) grundsätzlich erwerben und müssen den Erwerb binnen zwei Wochen in ihre Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen. Für die ersten Waffen gilt das jagdliche Bedürfnis als anerkannt.
Kurzwaffen
Für Kurzwaffen (Fangschuss) müssen Jäger das Bedürfnis in der Regel gesondert nachweisen und eine entsprechende WBK-Eintragung vornehmen. Die Voraussetzungen sind enger als bei Langwaffen.
Übergabe nur mit Erlaubnis
Bei der Übergabe müssen sich Käufer und Verkäufer die erforderlichen Erlaubnisse (Jagdschein, WBK) zeigen. Ohne gültige Erlaubnis ist die Überlassung strafbar. Munition darf nur an Berechtigte abgegeben werden. Im Zweifel gilt: erst Papiere prüfen, dann übergeben.
Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das WaffG, die AWaffV und die Auskunft deiner zuständigen Waffenbehörde.
Passende Angebote findest du direkt auf Waido — in der Revierbörse, im Waidbasar oder bei Jagdhunde.